Vorsorgekosten absetzen
News vom 31. Januar 2010
Im Jahr 2010 wird vor allem die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen komplett umgekrempelt, nachdem die alte Regelung vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden war.
Grundsätzlich sind damit die Beiträge voll steuerlich absetzbar, die ein sozialhilfegleiches Leistungsniveau absichern – und zwar für alle Familienmitglieder und Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft. Anerkannt werden so die Kosten, die den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abdecken. Gesetzlich Versicherte können damit den Beitrag in voller Höhe absetzen und müssen nur einen Abschlag von 4 Prozent akzeptieren, wenn Krankengeld mit abgesichert ist.
Privatversicherte können den Teil des Beitrages abziehen, der dem Basiskrankenschutz entspricht. Ist lediglich der Basistarif versichert, ist der Beitrag voll absetzbar – nur ein Abzug von 4 Prozent für das Krankentagegeld wird auch bei Privatversicherten im Basistarif vorgenommen. Sind Wahlleistungen mitversichert, muss die Versicherungsgesellschaft den Beitrag aufteilen und dem Versicherten mitteilen, wie hoch der Kostenanteil für den Basisschutz ist. Als Faustformel gilt dabei: Je nach Versicherungsumfang sind mindestens 80 Prozent der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge begünstigt und somit als Sonderausgaben absetzbar.
Vor allem für Selbstständige wird die neue Regelung kaum Vorteile bringen, denn sie können noch bis zum Jahr 2019 ihre Versicherungsbeiträge nach dem alten Recht aus dem Jahr 2004 geltend machen. Und das bedeutet, dass Versicherungen absetzbar in Höhe von 5069 Euro (Alleinstehende) oder 10138 Euro (Verheiratete) absetzbar sind. Solche Summen werden mit Krankenversicherungsbeiträgen nur erreicht werden, wenn viele Kinder privat versichert werden müssen.
Bis 2009 waren Krankenversicherungsbeiträge zusammen mit anderen Versicherungsprämien insgesamt bis zu 1500 Euro (Angestellte) beziehungsweise 2400 Euro (Selbstständige) absetzbar. Diese Regelung wurde für das Jahr 2010 beibehalten und sogar nachgebessert: Liegen die Beiträge für die Krankenversicherung jetzt unter 1900 beziehungsweise 2800 Euro (Angestellte/ Selbstständige), dann können die genannten Summen mit anderen Versicherungsprämien aufgefüllt werden. Absetzbar wären dann zum Beispiel Kosten für eine private Krankenzusatz- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bei der Absetzbarkeit der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung wurde der Satz in diesem Jahr turnusmäßig auf 70 Prozent erhöht. Allerdings wird von diesen 70 Prozent – wie auch in den Jahren zuvor – der Arbeitgeberanteil voll abgezogen. Bei einem Einkommen von 36 000 Euro sind damit knapp 5000 Euro absetzbar, allerdings wird der Arbeitgeberanteil in Höhe von 3500 Euro voll abgezogen, sodass unter dem Strich nur knapp 1500 Euro wirklich steuerwirksam werden – und damit nur knapp 30 Prozent des Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Auch beim Abzug der Altersvorsorgehöchstbeträge greift übrigens die Günstigerprüfung, die die Absetzbarkeit heute mit der aus dem Jahr 2004 vergleicht. Konnten Steuerzahler 2004 einen höheren Betrag absetzen, so wird der noch bis 2019 berücksichtigt.
Bei der Rürup-Rente hat sich der Satz ebenfalls erhöht auf 70 Prozent – damit können Steuerzahler von 100 Euro Beitrag 70 Euro steuerlich geltend machen. Das gilt für Einzahlungen von maximal 20 000 beziehungsweise 40 000 Euro (Alleinstehende/ Verheiratete) jährlich.
Tags:Rentenversicherung, Vorsorge, Allgemein, privat versichert, Vergleich
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Versicherte suchen verstärkt nach günstigeren Krankenkassen
News vom 31. Januar 2010
Die von mehreren gesetzlichen Krankenkassen angekündigten Zusatzbeiträge haben offensichtlich die Suche nach günstigeren Kassen in Schwung gebracht. “Bei uns ist gerade die Hölle los”, sagte etwa der Leiter der Betriebskrankenkasse BKK ALP Plus, Josef Alt. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) ermunterte die Versicherten ausdrücklich zum Kassenwechsel.
BKK-ALP-Plus-Leiter Alt sagte dem “Spiegel”, die Nachfrage nach Infomaterial habe sich verdreifacht, das Telefon in den Beratungsstellen klingle doppelt so oft wie zuvor. Ähnliches berichten dem Magazin zufolge die Techniker-Krankenkasse, die IKK Südwest und die HKK.
Rösler sagte dem “Focus”, die Kassen seien in der Pflicht, die Zusatzbeiträge möglichst zu vermeiden. Geschehe an dem Punkt nicht genug, könnten Versicherte handeln: “Sonst kann man ja auch wechseln.”
Mehrere gesetzliche Krankenkassen hatten Zusatzbeiträge von zumeist acht Euro angekündigt, die die Versicherten zusätzlich zu ihrem Beitrag zahlen müssen. Die Krankenkassen können die Beiträge erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Die Versicherten müssen den Beitrag aus eigener Tasche zahlen.
Tags:Krankenversicherung, Krankenkassen, Versicherte, gesetzliche krankenkassen, Krankenkasse
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Besteuerung von Renten
News vom 28. November 2009
Die Rentenreform von 2005 hat die Besteuerung der Rente heftig durcheinandergewirbelt. Viele alte und bekannte Regelungen zur Besteuerung der Rente sind verändert worden, neue kamen hinzu. Fakt ist auf jeden Fall: Mehr Rentner als bis 2004 werden in den kommenden Jahren Steuern zahlen müssen.
Wie werden gesetzliche Renten genau besteuert? Die klassischen Leibrenten aus unversteuertem Einkommen (also alle Renten, die nicht vererblich, nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar sind, dazugehören auch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung) wurden ab dem Rentenjahrgang 2005 und für alle Jahrgänge davor zunächst mit einem Besteuerungsanteil von 50 Prozent versehen. Für jeden neuen Rentnerjahrgang wird der Besteuerungsanteil bis 2020 um jeweils zwei und von 2021 bis 2040 um jeweils einen Prozentpunkt erhöht.
Die Besteuerung der Rente nimmt damit erheblich zu, denn vorher lag der Ertragsanteil der Rente je nach Alter bei Rentenbeginn deutlich niedriger – die Steuern waren damit niedriger. Für Rentner, die 2009 in Rente gehen oder gegangen sind, beträgt der Besteuerungsanteil 58 Prozent. Bisher war der für die Steuer relevante Ertragsanteil der Rente abhängig vom Renteneintrittsalter und betrug bei Rentenbeginn mit 65 Jahren lediglich 27 Prozent. Bei einem Rentenbeginn im Jahre 2040 muss dann die Rente in voller Höhe versteuert werden.
Besonders wichtig dabei: Künftig wird – anders als bisher – nicht mehr der Ertragsanteil der Rente mit einem bestimmten Prozentsatz der Steuer unterworfen. In Zukunft wird einmalig der Rentenfreibetrag im ersten Rentenjahr in Euro berechnet, der dann für die gesamte Rentenzeit “lebenslang” gilt und der bei steigenden Renten nicht mehr mitwächst.
Was ist mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente – werden darauf Steuern fällig? Wie auch andere private Renten werden die Berufsunfähigkeitsrenten vom Finanzamt nicht verschont und sind mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei einer sogenannten abgekürzten Rente, die nur für einen bestimmten Lebenszeitraum gezahlt wird wie die Berufsunfähigkeitsrente, bemisst sich die Höhe des Ertragsanteils und damit die Steuer nach der Dauer der Rentenzahlung. Läuft die Rente zum Beispiel 10 Jahre, beträgt der für die Steuer relevante Ertragsanteil 12 Prozent, läuft die Rente 20 Jahre, sind es 21 Prozent.
Wichtig ist der Ertragsanteil auch bei den Renten aus privaten Versicherungsverträgen, denn auch diese Rente müssen die Sparer versteuern. Hier richtet sich die Steuer nach dem Alter bei Rentenbeginn. Wer mit 60 Jahren erstmals Geld aus der privaten Versicherung bekommt, muss sich lebenslang auf einen Ertragsanteil von 22 Prozent einstellen, mit 65 sind es sogar nur 18 Prozent.
Helfen private Versicherungen wirklich Steuern sparen? Klassische Lebens- oder Rentenversicherungen haben schon vor der Rentenreform nur selten beim Steuern sparen geholfen – wenn bis 2004 Steuern gespart wurden, wirken diese Vorteile aber noch bis 2019 vor allem bei Selbstständigen fort. Bei der Riester-Rente sind die Beiträge bei unmittelbar Berechtigten tatsächlich steuerlich absetzbar. Maximal können 2100 Euro abgesetzt werden, bei Gutverdienern sind so bis zu 1000 Euro Steuervorteil möglich. Selbst wenn davon die Zulagen abgezogen werden, sparen Gutverdiener ohne Kinder tatsächlich Steuern mit dem Riester-Modell.
Welche Steuervorteile bringen Rentenversicherungen gegen Einmalzahlung? Diese Modelle sind vor allem bei der Rürup-Rente aus Steuer-Sicht interessant. Denn wer heute in einen Rürup-Vertrag eine Einmalzahlung leistet, um daraus sofort eine Rente zu beziehen, kann 68 Prozent des Beitrages (maximal 13 600 Euro, für Verheiratete die doppelte Summe) steuerlich absetzen. Im Gegenzug sind aber 58 Prozent der Rente steuerpflichtig. Ob das Modell “Rente – Einmalzahlung – Steuerersparnis” tatsächlich aufgeht, hängt aber nicht nur vom Steuervorteil ab, sondern auch von der möglichen Rendite der Anlage. Ist die gering, werden die Steuervorteile die Rendite auch nicht mehr antreiben.
Tags:Einkommen, Rentenzahlung, Rürup, Berufsunfähigkeitsrente, Rentner
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Überversicherung ist Geldverschwendung
News vom 28. November 2009
Die Zahlen sprechen eigentlich für sich. Statistisch gesehen hat jeder Deutsche eine Kapitallebensversicherung. Und das, obwohl für mindestens jeden zweiten Kunden diese Wahl der Vorsorge zu teuer, die versprochenen Steuervorteile nicht realisierbar sind und die Vorsorge überhaupt nicht an die Lebensbedingungen angepasst ist.
Auf der anderen Seite ist jeder vierte Haushalt in Deutsche ohne den dingend nötigen Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung. Macht sich eines der Familienmitglieder schadensersatzpflichtig, droht im schlimmsten Fall das lebenslange Abzahlen einer Verbindlichkeit ohne Hoffnung, jemals aus der Schuldenfalle herauszukommen. Der soziale Abstieg ist vorprogrammiert.
Das gilt auch, wenn das Risiko der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit nicht versichert ist. Gerade einmal jeder Sechste ist abgesichert, wenn er aus gesundheitlichen Gründen seinen Job nicht mehr ausüben kann. Im Schadensfall muss er dann unter Umständen von den Leistungen des Sozialamtes leben, denn eine vernünftige Erwerbsunfähigkeitsrente vom Staat kann heute kaum noch jemand erwarten.
Die Zahlen zeigen, dass die meisten Menschen völlig falsch versichert sind. Sie geben viel Geld für Policen aus, die sie nicht brauchen, während an anderer Stelle wichtiger Versicherungsschutz fehlt. Vielen Menschen fehlt das Gespür dafür, welche Risiken versichert werden sollten und welche nicht. Und das wiederum liegt vor allem daran, dass kaum jemand Zeit, Lust und Muße hat, sich mit dem wichtigen Thema Risikovorsorge zu beschäftigen.
Stattdessen wird die Entscheidung in die Hand von Herrn Kaiser und seinen Kollegen gelegt – frei nach dem Motto: Der macht das schon. Das mag sogar zutreffen, nur macht er es leider oft nicht richtig! Vertreter und Makler leben davon, ihren Kunden etwas zu verkaufen – und oft bleiben beim Wunsch nach einem guten Geschäft die Interessen des Kunden außen vor. Nicht selten sind die Folgen verheerend. Der Verkäufer verdient gut und der Kunde ist schlecht versichert.
Umso wichtiger ist es deshalb, selbst das richtige Gespür zu entwickeln, welche Policen nötig sind und welche nicht. Bei der Auswahl hilft schon das strikte Beachten des Grundsatzes “Die großen Risiken zuerst – die kleineren können warten”.
Zunächst müssen existenzielle Risiken abgesichert werden. Dazu gehört – auch wenn es unangenehm ist, sich damit beschäftigen zu müssen – der eigene Tod. Die Familie sollte mit einer Risiko-Lebensversicherung abgesichert sein, wenn der Hauptverdiener ausfällt. Genau aus diesem Grund ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein Muss. Denn ohne Einkommen wird die gesamte finanzielle Lebensplanung über den Haufen geworfen.
Zu den wichtigsten Versicherungen zählt neben der bereits erwähnten Haftpflichtversicherung auch der Schutz gegen Krankheiten und Unfälle in Form einer Krankenversicherung. Demgegenüber stehen die kleinen Risiken, gegen deren finanzielle Folgen die meisten Menschen auch ohne Versicherung gewappnet sind. Dazu zählt unter anderem eine Reisegepäckversicherung, denn kaum jemand wird ernsthaft in finanzielle Nöte kommen, wenn der Koffer gestohlen wird.
Dazu zählen aber auch schlicht überflüssige Versicherungen wie beispielsweise die Insassen-Unfallversicherung für Autos. Diese Versicherung deckt Risiken ab, die in aller Regel bereits durch die Kfz-Versicherung gedeckt sind. Auch viele Ergänzungen zur Hausratversicherung sind purer Unsinn wie etwa die Glasbruchversicherung. Eine kaputte Scheibe stellt einfach kein Risiko dar, das den Versicherten in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. Doch genau diese Frage sollten sich Interessierte vor jeder Unterschrift unter einen Vertrag stellen.
Tags:Kapitallebensversicherung, Pflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Schadensfall
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Die vier größten Riester-Irrtümer
News vom 18. November 2009
Rund um die Riester-Rente halten sich einige wirklich hartnäckige Irrtümer, die man kennen sollte, bevor man wegen genau solcher Vorurteile vielleicht sogar auf einen Vertrag verzichtet.
Irrtum 1: Wenn ich sterbe, ist mein Geld verloren. Das ist nicht richtig. Grundsätzlich ist es möglich, dass das angesparte Kapital an die Erben ausgezahlt wird. Diese Regelung ist bei Fonds- und Banksparplänen möglich. Damit dieses Vererben zumindest unter Ehegatten nicht als schädliche Verwendung eingeschätzt wird, muss das angesparte Vermögen des verstorbenen Ehegatten auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden. Ob der Ehegatte bereits einen Vertrag hat oder erst einen abschließen muss, ist egal, die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen kann auf jeden Fall vermieden werden. Bei Riester-Rentenversicherungen kann das Geld aus dem Vertrag nicht einfach vererbt werden. Hier müssen Sparer die Rentenversicherung so abschließen, dass aus dem angesparten Kapital eine Rente für den Partner oder die Kinder ausgezahlt werden kann. Das kann vor allem durch eine Zusatzversicherung geschehen.
Irrtum 2: Riester-Verträge werden nur durch Zulagen gefördert. Ganz im Gegenteil. Vor allem gut verdienende Paare mit und ohne Kinder profitieren eher von den Steuervorteilen und weniger von den Zulagen. Ein Paar ohne Kinder mit einem Einkommen von jeweils 54 000 Euro zu versteuerndem Einkommen erhält 2009 eine Zulage von jeweils 154 Euro, wenn sie je 2 100 Euro in den Vertrag einzahlen. Zusätzlich gibt es aber noch jeweils einen Steuerbonus von 482 Euro für die Einzahlung. Bei zwei Kindern und gleichem Einkommen liegen die Zulagen insgesamt bei 678 Euro – und zusätzlich legt das Finanzamt noch einmal 594 Euro drauf.
Irrtum 3: Mit Riester-Fonds stehe ich voll im Börsenrisiko. Auch das stimmt nicht. Jeder Anbieter muss bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und alle Zulagen garantieren und aus diesem Vermögen eine lebenslange Rente zahlen. Das sichert zum Beispiel bei Fonds-Investments eine Mindestrendite, selbst wenn die Fonds nicht einen Euro Gewinn machen sollten. Ein Verlust an den Börsen kann Sparer also relativ kalt lassen.
Irrtum 4: Aber die Riester-Rente wird doch zu 100 Prozent versteuert – was nützen da Steuervorteile und Zulagen? Grundsätzlich fließt der geförderte Anteil der Riester-Rente im Alter tatsächlich voll in das zu versteuernde Einkommen ein. Allerdings müssen viele Rentner heute und auch in Zukunft wenn überhaupt nur einen sehr geringen Teil des Einkommens versteuern. So können Ehepaare im Alter in der Regel rund 19 000 Euro Einkommen bekommen – und dabei werden gesetzliche und private Renten nur zu einem Teil angerechnet. Wer zum Beispiel 2028 mit seinem Ehegatten in Rente gehen will und neben der gesetzlichen Rente von zusammen 1800 Euro noch 500 Euro aus einer Riester-Rente erhält, wird nach heutigem Recht im Jahr nur rund 1000 Euro Steuern zahlen müssen – das sind weniger als 4 Prozent. 100 Prozent Steuerpflicht bedeutet also nicht, dass sich das Riester-Modell deshalb nicht lohnt.
Tags:Geldanlage, Rentenversicherung, Riester, Altersvorsorge, Einkommen
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OLG untersagt Schätzgebühren in Darlehensverträgen mit Privatkunden
News vom 15. November 2009
Banken dürfen laut Oberlandesgericht Düsseldorf bei der Kreditvergabe an Privatkunden keine Gebühren für die Schätzung des Wertes von Sicherheiten erheben. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteilige die Kunden unangemessen und sei daher unwirksam, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Damit setzte sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch in zweiter Instanz gegen eine Volksbank durch, die in einem Darlehnsvertrag mit einem Ehepaar eine “Schätzgebühr/Besichtigungsgebühr” von 260 Euro für die Wertermittlung von beliehenen Objekten vereinbart hatte. (Az. I-6 U 17/09)
Der Düsseldorfer Zivilsenat urteilte, das Geldinstitut könne die Kosten für die Wertermittlung nicht auf die Kunden abwälzen. Die entsprechende Klausel verstoße gegen den Grundsatz, dass Entgelte nur für vertragliche Leistungen verlangt werden dürften. Die Prüfung der vom Kunden angebotenen Sicherheiten, beispielsweise die Schätzung und Besichtigung einer Immobilie, erfolge aber nur im Interesse der Bank – denn eine Bank sei nicht verpflichtet, die Gründe für die Bewilligung eines Kredits offen zu legen. Zudem habe das Ehepaar im vorliegenden Fall vor Vertragsabschluss der Bank ein Gutachten zum Wert des beliehenen Objekts übersandt, das im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erstellt worden sei. Die Revision ließ das Gericht nicht zu.
Tags:Kredit, Kredit und Finanzen, Kreditvergabe, darlehen, gutachten
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Grundlegende Fragen zum Versicherungsschutz
News vom 3. November 2009
“Was ist eine Versicherung eigentlich?” Diese Frage stellen und beantworten sich die wenigsten. Dabei hilft die Antwort, überflüssige Policen schnell zu enttarnen. Denn eine Versicherung ist nichts anderes als die Umlegung eines Risikos auf die Allgemeinheit, weil ein Einzelner es nicht tragen könnte.
Damit ist klar, dass Risiken, die man selbst tragen könnte, nicht versichert werden müssen. Und viele Versicherungen decken ein klassisches Risiko oftmals gar nicht oder aber nicht ausreichend ab, sondern dienen eher dem Kapitalaufbau – wie die Rentenversicherung und die Kapitallebensversicherung. Aber es gibt weitere wichtige Fragen, die man sich vor Abschluss eines Versicherungsvertrages beantworten sollte.
“Wo schließe ich Versicherungen am besten ab?” Ob nun beim Vertreter, Makler oder direkt im Internet, das “Wo” ist eigentlich egal. Wichtig ist dagegen, dass die Entscheidung für eine Police immer gut vorbereitet und durch eine faire Beratung begleitet wird. Dabei bekommen Kunden die beste Beratung dort, wo keine Provisionsinteressen die Beratung einschränken – beim unabhängigen Versicherungsberater.
Die Bedenken, ob private Krankenversicherungen im Alter wirklich unbezahlbar sein werden, kann heute allerdings niemand zuverlässig beantworten. Doch es spricht einiges dafür, dass die heutige Versorgung im Alter um einiges teurer. Denn der Zugang zur privaten Kasse wird immer weiter erschwert. Die Menschen leben immer länger und brauchen damit auch immer länger ärztliche Betreuung. Wenn zugleich junge Neukunden fehlen und die privaten Krankenkassen “vergreisen”, dann werden die immer älter werdenden “Altkunden” mehr zahlen müssen.
Eine der wichtigsten Fragen beim Versicherungsschutz gilt der Art der Policen. Ein Muss ist die private Haftpflichtversicherung. Ein Invaliditätsschutz wird in der Regel durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichergestellt. Hinzu kommen Policen für spezielle Lebenssituationen und Bedürfnisse. So wie Autofahrer Haftpflichtschutz benötigen, brauchen Immobilieneigentümer eine umfassende Versicherung für den Verlust oder die Beschädigung der Immobilie. Ebenfalls sinnvoll sind oft Krankenzusatzversicherungen, Invaliditätsversicherungen für Kinder und eine Auslandskrankenversicherung für gesetzlich Versicherte.
Auch die Frage nach der Gesundheit berührt den Versicherungsschutz an vielen Stellen. Vor allem private Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Lebensversicherungen nehmen es mit der korrekten Beantwortung von Gesundheitsfragen sehr genau. Denn sie bilden die Grundlage für die Kalkulation der Prämien und sind die Grundlage des Vertrages.
Flunkern lohnt sich dabei selten, denn zum einen kommt die Wahrheit in aller Regel ohnehin ans Licht und zum anderen stehen Versicherte dann komplett ohne Schutz da. Denn die alte Versicherung kündigt, wenn die Flunkerei auffliegt, und eine neue werden sie kaum finden, weil sie die Kündigung angeben müssen.
Stellt sich noch die Frage nach der Zahlung der Raten. Denn alle Versicherungssparten belegen ihre Kunden mit Zuschlägen, wenn sie halbjährlich, vierteljährlich oder sogar monatlich zahlen – und zwar mit bis zu zehn Prozent. Gerade bei günstigen Versicherungen wie der privaten Haftpflichtversicherung oder der Hausratversicherung kann man sich diese Aufschläge wirklich sparen, weil man die Prämien in der Regel locker auf einen Schlag zahlen kann.
Tags:Kapitallebensversicherung, Hausratversicherung, Krankenzusatzversicherung, Makler, Lebensversicherung
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Kontobesitzer in Deutschland
News vom 3. November 2009
Derzeit haben viele Kontobesitzer in Deutschland Post von ihrer Bank im Briefkasten. Denn die Institute stellen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um – und in dem Kleingedruckten finden sich jede Menge Fallen für die Verbraucher.
Gravierend sind die Veränderungen beim Verlust der Maestro-Karte. Wird die Karte gestohlen und zum Geld abheben oder Einkaufen benutzt, müssen Verbraucher bis zu einer Höhe von 150 Euro selbst haften – bisher mussten sie bei leichter Fahrlässigkeit in der Regel gar nicht haften. Erst nach der Sperrung bei der Bank oder über den zentralen Notruf 116116 sind die Kunden aus dem Schneider und müssen nicht mehr zahlen.
Verbraucherportale weist jedoch darauf hin, dass die Banken und Sparkassen in der Haftungsfrage nicht einheitlich vorgehen. Vor allem Sparkassen wollen zum Vorteil ihrer Kunden über die gesetzlich vorgegebenen Haftungsregeln hinausgehen und Schäden bei leichter Fahrlässigkeit ganz übernehmen, so biallo.de.
Betrugsopfer haben dagegen in Zukunft bessere Karten. Bisher gab es immer Streit mit der Bank, wenn etwa Diebe die Kartendaten ausgespäht und das Konto geplündert hatten, weil die Banken die Schuld auf den Kunden schoben und ihm beispielsweise unterstellten, mit den Daten unvorsichtig umgegangen zu sein. Jetzt aber reicht das Unterstellen nicht mehr, sondern es zählt der Beweis. Kann der nicht erbracht werden durch die Bank, muss sie zahlen. Nur wenn die Bank wirklich nachweisen kann, dass Kunden einem Betrug durch unvorsichtiges Verhalten ermöglicht haben, dann muss der Kunde den Schaden tragen. Das wäre der Fall, wenn Kunden Karten und Geheimzahlen zusammen aufbewahren oder die Geheimzahl preisgeben.
Ändern wird sich auch beim Geldverkehr einiges. So werden Banken zukünftig bei Papier-Überweisungen Empfängernamen und Kontonummer nicht mehr abgleichen, so wie das bisher der Fall war. Darauf weist zum Beispiel die Verbraucherzentrale Sachsen hin und macht klar: Bei einem Zahlendreher kann das Geld dann schnell beim Falschen landen und die Bank wird sich nur auf Kulanz-Basis darum kümmern, dass der Kunde es wiederbekommt. Auch werden Überweisungsaufträge zukünftig unwiderruflich sein, sobald sie aufgegeben sind – bisher haben Banken erfahrungsgemäß Geld zurückgebucht, wenn es noch nicht auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben war.
Vorteilhaft für die Kunden sind dagegen die neuen Lastschriften. In Zukunft können Bankkunden europaweit Lastschriften erteilen. Das sogenannte Sepa-Lastschriftverfahren ist vergleichbar mit dem bereits bekannten Verfahren in Deutschland. Der Kunde gibt sein Einverständnis zur Abbuchung, das Geld wird an einem fixen Tag abgebucht und der Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen widersprochen werden, wenn Geld irrtümlich abgebucht wurde.
Als echte Verbraucherfalle könnte sich nach Auskunft von biallo.de jedoch die neue Laufzeitregelung für Kreditkarteninstitute entpuppen. Visa, Mastercard und Co. dürfen künftig auch Kredite mit zwölf Monaten Laufzeit gewähren. Kreditkarteninstitute könnten diese Regelung nutzen, um Kunden gezielt mit überzogenen Zinsen abzuzocken. Deshalb sollten Verbraucher die Konditionen im Auge behalten.
Ein Widerspruch gegen die neuen AGB ist kaum sinnvoll, denn sie sind auf Druck der EU entstanden und werden deshalb europaweit umgesetzt. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt jedoch davor, die AGB einfach ungelesen zu akzeptieren. Denn einzelne Geldinstitute könnten die Umstellung nutzen, um ihr Kleingedrucktes auch anderweitig zum Nachteil des Kunden zu ändern. Und da kann ein Widerspruch, verbunden mit dem Wechsel des Instituts, durchaus Sinn machen, raten die Verbraucherschützer.
Tags:Haftungsfrage, Banken, Bank, Allgemein, maestro
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Umzugszuschuss vom Fiskus
News vom 3. November 2009
Mit Kind und Kegel umziehen ist nicht nur Stress pur – der Tapetenwechsel geht auch richtig ins Geld. Gut zu wissen, dass sich das Finanzamt an den Kosten beteiligt. Wer die Spielregeln kennt, sichert sich in der Steuererklärung leicht ein paar Hundert Euro Steuerersparnis. Wer aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz wechselt, stellt dem Finanzamt die Umzugskosten als Werbungskosten in Rechnung.
Einen beruflichen Anlass akzeptieren die Finanzbeamten, wenn der Wohnort wegen eines neuen Arbeitgebers oder einer Versetzung gewechselt wird. Keine Probleme haben Neueinsteiger, die in einer fremden Stadt ins Berufsleben starten. Auch wer seinen alten Job behält, kann das Finanzamt zur Kasse bitten, sofern sich die tägliche Fahrzeit um mehr als eine Stunde vermindert. Bei Ehegatten genügt es, wenn einer so viel Zeit spart.
Steht die berufliche Veranlassung fest, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten der Wohnungssuche (Inserate, Telefonate, Besichtigungen), Maklergebühren und Spediteurkosten. Eigene Fahrtkosten können mit 0,30 Euro je Kilometer geltend gemacht werden. Sonstige Umzugskosten wie die Anschaffung neuer Gardinen und Vorhänge, Anschlusskosten für Elektrogeräte oder Gebühren für die Umschreibung des Führerscheins sind zusätzlich abzugsfähig.
Freunde, die beim Umzug eine tragende Rolle gespielt haben, können mit einem Trinkgeld bis zu 256 Euro entlohnt werden, ohne das sie für die Gefälligkeit vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Die Empfänger können daher bis zu diesem Betrag gefahrlos eine Quittung als Kostenbeleg für den Fiskus unterschreiben. Steuerlich absetzbar ist auch die Miete für die alte Wohnung bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Mietverhältnis frühestens aufgelöst werden kann, längstens jedoch für sechs Monate.
Papiermuffel kommen auch ohne lästigen Papierkrieg an ihr Geld. Neben den Speditionskosten und den eigenen Fahrtkosten am Umzugstag gewährt das Finanzamt ohne weitere Belege bestimmte Pauschalen (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 16. Dezember 2008 – Aktenzeichen IV C 5 – S 2353/08/10007).
Verheiratete Steuerzahler können bei Beendigung des Umzugs ab 1. Januar 2009 insgesamt 1204 Euro in der Steuererklärung pauschal abrechnen, ledige Arbeitnehmer immerhin noch 602 Euro. Für mitziehende Kinder und andere nahe Verwandte erhöhen sich die Pauschalen um 265 Euro. Für Umzüge ab dem 1. Juli 2009 steigen die Pauschbeträge auf 1256 Euro (Verheiratete), 628 Euro (Ledige) und 277 Euro (Zuschlag für Haushaltsangehörige). Damit der Nachwuchs nach dem Ortswechsel in der Schule nicht den Anschluss verliert, beteiligt sich der Fiskus sogar an den nachgewiesenen Kosten für Nachhilfestunden bis zu einem Höchstbetrag von 1514 Euro (ab 1. Juli 2009: 1584 Euro) je Kind.
Auch an privaten Umzugskosten beteiligt sich Vater Staat mit bis zu 1200 Euro Steuerermäßigung. Wer eine Spedition mit dem Transport seiner privaten Habe beauftragt, reicht die Rechnung bei der nächsten Steuererklärung ein. Der Fiskus wertet die Dienste von Handwerkern und Spediteuren als “haushaltsnahe Dienstleistung” und beteiligt sich seit Jahresanfang bis zu einem Rechnungsbetrag von 6000 Euro mit einem Steuerrabatt von maximal 20 Prozent. Allerdings muss die Rechnung überwiesen werden – bei Barzahlung geht der Steuerbonus verloren.
Tags:Allgemein, Leistung, Werbungskosten, Finanzamt, Steuer
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Gut versichert im Alter
News vom 3. November 2009
Die Werbebranche lässt sich einiges einfallen für die ältere und zahlungskräftige Kundschaft. Nicht zuletzt nennt man die Generation Wirtschaftswunder inzwischen kurzerhand “Golden Ager”. Natürlich versucht auch die Versicherungsbranche, auf diesen Zug aufzuspringen. Besonders häufig werden Unfallversicherungen mit Zusatzleistungen verkauft – die sogenannten Assistance-Policen.
Diese Policen zahlen bei einem Unfall die vereinbarte Versicherungssumme und sorgen für Unterstützung im Alltag, etwa durch das Besorgen einer Haushaltshilfe. Allerdings zahlen die Versicherungen bei den Senioren-Policen nur im Schadensfall.
Krankheitsbedingte Mehrkosten sind nicht abgedeckt, und das Risiko einer Krankheit ist ungleich höher als das eines Unfalls. Der Versicherungsschutz ist also ziemlich löchrig und zudem nicht gerade preiswert. Schließt ein 60-Jähriger eine solche Police ab, liegen die Prämien zwischen 200 und 500 Euro jährlich, Frauen zahlen im Schnitt wegen der höheren Lebenserwartung bis zu einem Fünftel mehr. Der Sinn einer solchen Police sollte daher gut abgewogen werden.
Wenig nützlich sind sogenannte Sterbegeldversicherungen. Sie versprechen Geld für die eigene Beerdigung, damit im Fall der Fälle niemand der Familie auf der Tasche liegen muss. Tatsächlich sind diese Sterbegeldversicherungen nichts anderes als Kapitallebensversicherungen und in der Regel echte Groschengräber.
Denn wer so lange lebt, dass er eine ansehnliche Rendite erwirtschaftet, der hätte das Geld auch ohne teure Kosten für den Versicherungsvertrag auf die hohe Kante legen können. Zudem werden die Policen oft als Koppelverträge angeboten. Die volle Versicherungsleistung gibt es dann nur, wenn ein bestimmter Bestatter gewählt wird. Von solchen Policen sollte man die Finger lassen.
Obacht gilt auch bei Rentenversicherungen gegen Einmalzahlung. Dabei investiert der Versicherte eine größere Summe in einen Rentenversicherungsvertrag und erhält daraus eine monatliche lebenslange Rente. Allerdings sind die Renditen dieser Verträge meist sehr durchschnittlich, die lebenslange Sicherheit einer festen Rente kann diesen Makel allein nicht ausgleichen. Wer das Geld dagegen festverzinslich und sicher anlegt, kann frei darüber verfügen und sich selbst eine Rente zahlen – die deutlich bessere Variante.
Wirklich essenziellen Schutz bieten dagegen private Pflegezusatzversicherungen. Sie zahlen die vereinbarte Summe, wenn der Versicherte durch einen Unfall, eine Krankheit oder einfach wegen seines Alters pflegebedürftig geworden ist. Gezahlt wird je nach Vertrag entweder ein fester Tagessatz bei der Pflegetagegeldpolice oder ein Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten bei der Pflegekostenpolice.
Daneben gibt es Policen, die altersunabhängig wichtig sind. Dazu gehört die private Haftpflichtversicherung. Denn auch im Alter besteht die gesetzliche Haftungsverpflichtung natürlich fort und dieses Risiko lässt sich nur mit einer privaten Police minimieren.
Wichtig ist zudem auch ein guter Hausratschutz, denn im Laufe des Lebens sammeln viele Menschen beträchtliche Werte in den eigenen vier Wänden an. Diese sollten ausreichend abgesichert sein.
Vielen Menschen ist gerade im Alter ein guter Krankenversicherungsschutz wichtig. Wer gesetzlich versichert ist, kann die Leistungen mit privaten Zusatzpolicen aufstocken. Dabei sind besonders Zahnzusatzversicherungen und Zusatzversicherungen sinnvoll. Allerdings werden die Policen umso teurer, je älter die Antragsteller werden. Darüber hinaus wird es mit zunehmendem Alter immer schwerer, überhaupt den passenden Versicherungsschutz zu finden. Die Policen sollten also frühzeitig abgeschlossen werden.
Tags:Lebensversicherung, Krankenversicherungs, Sterbegeldversicherung, Versicherungen, Versicherung
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