« Grundlegende Fragen zum Versicherungsschutz | Home | Die vier größten Riester-Irrtümer »

OLG untersagt Schätzgebühren in Darlehensverträgen mit Privatkunden

News vom 15. November 2009

Bookmark bei: Moto-Fav.de Bookmark bei: Versicherung-Finanzen News Bookmark bei: CW Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Technorati


Banken dürfen laut Oberlandesgericht Düsseldorf bei der Kreditvergabe an Privatkunden keine Gebühren für die Schätzung des Wertes von Sicherheiten erheben. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteilige die Kunden unangemessen und sei daher unwirksam, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Damit setzte sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch in zweiter Instanz gegen eine Volksbank durch, die in einem Darlehnsvertrag mit einem Ehepaar eine “Schätzgebühr/Besichtigungsgebühr” von 260 Euro für die Wertermittlung von beliehenen Objekten vereinbart hatte. (Az. I-6 U 17/09)

Der Düsseldorfer Zivilsenat urteilte, das Geldinstitut könne die Kosten für die Wertermittlung nicht auf die Kunden abwälzen. Die entsprechende Klausel verstoße gegen den Grundsatz, dass Entgelte nur für vertragliche Leistungen verlangt werden dürften. Die Prüfung der vom Kunden angebotenen Sicherheiten, beispielsweise die Schätzung und Besichtigung einer Immobilie, erfolge aber nur im Interesse der Bank – denn eine Bank sei nicht verpflichtet, die Gründe für die Bewilligung eines Kredits offen zu legen. Zudem habe das Ehepaar im vorliegenden Fall vor Vertragsabschluss der Bank ein Gutachten zum Wert des beliehenen Objekts übersandt, das im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erstellt worden sei. Die Revision ließ das Gericht nicht zu.

  • Share/Bookmark

Tags:, , , ,

Verwandte Artikel



Topics: Kredit und Finanzen | Keine Kommentare »

Einen Kommentar schreiben

Get Adobe Flash playerPlugin by wpburn.com wordpress themes